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Rechtliches Positionspapier zur Nicht-Anwendbarkeit der PPWR für Flightcase Transportkoffer

Rechtliches Positionspapier zur Nicht-Anwendbarkeit der PPWR für Flightcases und Transportkoffer

Gegenstand: Einstufung von Flightcases und System-Transportkoffern als Betriebsmittel
Fokus: Rechtliche Herleitung und ökologische Differenzierung
 


1. Einleitung und Zielsetzung

Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2025/40 (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) haben sich die Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft von Verpackungen in der EU verschärft. Ziel dieses Dokuments ist es, die rechtliche Einordnung von Flightcases und industriellen Transportkoffern  von ProCase zu präzisieren. Es wird nachgewiesen, dass diese Produkte aufgrund ihrer Beschaffenheit, Bestimmung und ihres Lebenszyklus nicht als Verpackung im Sinne der PPWR einzustufen sind, sondern als Gebrauchsgüter, Investitionsgüter oder integrierte Produktbestandteile.
 


2. Juristische Grundlage: Die „Lebensdauer-Ausnahme“ (Art. 3 PPWR)

Die PPWR (Verordnung EU 2025/40) Art. 3 definiert Verpackungen als kurzlebige Hilfsmittel zum Schutz oder zur Darbietung von Waren. Entscheidend für die Abgrenzung ist das Kriterium der funktionalen Bestimmung.

Ein Behältnis gilt nicht als Verpackung, wenn es:

  1. Dazu bestimmt ist, ein Produkt während seiner gesamten Lebensdauer zu umschließen, zu schützen oder zu bewahren.
  2. Gemeinsam mit dem Produkt eine funktionale Einheit bildet.

Zur rechtssicheren Einordnung dienen drei zentrale Referenzen der EU-Rechtsprechung und Auslegungsleitlinien:

  • Referenz 1: Der Geigenkasten (Instrumentenschutz)
    Ein Geigenkasten ist das klassische Beispiel der EU-Leitlinien für ein Behältnis, das keine Verpackung ist. Er wird nicht entsorgt, wenn das Instrument beim Musiker ankommt. Er ist zwingende Voraussetzung für die Lagerung, den Schutz vor Klimaeinflüssen und den täglichen Transport. Ein ProCase Flightcase erfüllt für technische Güter exakt dieselbe Funktion wie der Geigenkasten für das Instrument.
  • Referenz 2: Der Werkzeugkasten (Funktionale Einheit)
    Werkzeugkästen und Werkzeugkoffer sind explizit vom Anwendungsbereich der Verpackungsdefinition ausgenommen. Sie dienen der dauerhaften Organisation und dem Schutz von Werkzeugen während deren gesamter Nutzungsphase. Flightcases für Kabel, Lichttechnik oder Messgeräte sind faktisch großformatige, industrielle Werkzeugkoffer.
  • Referenz 3: Das Reisegepäck (Transport-Equipment)
    Koffer und Taschen für den persönlichen Gebrauch (Reisegepäck) werden nicht als Verpackung im Sinne der PPWR eingestuft, da sie dem Transportgut (Kleidung/Ausrüstung) über Jahre als mobiles Behältnis dienen. Flightcases sind „industrielles Reisegepäck“. Sie begleiten die technische Ausrüstung auf jedem Transportweg zum Einsatzort und zurück, ohne zum Abfallstrom zu werden.

3. Langlebigkeit und Investitionscharakter

Die PPWR zielt auf die Vermeidung von Abfall ab. Verpackungen werden typischerweise nach dem Entpacken durch den Endnutzer dem Recyclingkreislauf zugeführt.

  • Lebenszyklus: Während eine Versandverpackung eine Lebensdauer von wenigen Tagen hat, sind Flightcases auf eine Lebensdauer von 15 bis 20 Jahren ausgelegt.
  • Anlagengut: In der Buchhaltung der Kunden werden diese Verpackungen als Anlagevermögen (Assets / CAPEX) geführt und über Jahre abgeschrieben. Eine Einstufung als Verpackungsmaterial würde der betriebswirtschaftlichen Realität widersprechen.

4. Materialvorteile und Ressourceneffizienz (Ökologische Begründung)

Ein zentrales Ziel der PPWR ist die Reduzierung der Umweltbelastung. ProCase Flightcases und Transportkoffer leisten hierzu einen systemischen Beitrag:

A. Birkenperrholz als nachhaltiger Hauptwerkstoff

Im Gegensatz zu kunststoffbasierten Einweglösungen bestehen Flightcases primär aus Birkensperrholz – einem nachwachsenden Rohstoff.

  • Kohlenstoffspeicher: Das Holz bindet CO2 über die gesamte Nutzungsdauer (Jahrzehnte).
  • Stabilität: Die mechanische Belastbarkeit ermöglicht eine extrem lange Lebensdauer, die durch konventionelle Versandverpackungen nicht erreicht wird. 

B. Reparaturfähigkeit statt Entsorgungszwang

Während die PPWR auf „Design for Recycling“ setzt, bieten Flightcases Design for Durability & Repair:

  • Modularer Aufbau: Profile, Butterfly-Verschlüsse und Rollen sind einzeln austauschbar. Ein Flightcase ist nahezu unbegrenzt reparaturfähig.
  • Langlebigkeit: Ein Flightcase ist auf 15 bis 20 Jahre ausgelegt. Es wird repariert, nicht entsorgt – dies entspricht der höchsten Stufe der EU-Abfallhierarchie, nämlich der Vermeidung von Abfall.

C. Substitution von Einweg-Polsterstoffen

Maßgefertigte Inlays aus langlebigen Hartschaumstoffen und anderen Transporthalterungen z.b. durch Holzgefache sorgen für stabilen dauerhaften Schutz des Transportgutes. Es kommt bei ProCase Transportkoffern für den Schutz des Transportgutes kein Einweg-Füllmaterial (wie Plastikfolien oder Styropor-Chips) zum Ensatz.


5. Spezifische Analyse der Anwendungsfälle

Ausrüstungs-Flightcases (z. B. Vario-Flex und Pack Cases für Kabel und Ausrüstung)

  • Kontext: Transport von Systemkabeln und Technik-Zubehör im harten Event-Alltag.
  • Argumentation: Diese Cases fungieren als mobile Lagereinheiten und Organisationssysteme. Sie sind vergleichbar mit einem Werkstattwagen oder einem Werkzeugkoffer. Sie werden nicht „leer“ entsorgt, sondern sind das dauerhafte Zuhause von Kabeln und Zubehör.
  • Status: Logistik-Equipment. Sie stellen eine Form von Mehrweg-Betriebsmittel dar, das rechtlich dem Reisegepäck und WerkzeugkKoffer gleichgestellt ist.

Flightcases für Geräte (Scheinwerfer, Mischpulte, etc.)

  • Kontext: Schutz von sensiblen Geräten, Elektronik und Optik während des Transportes, der Lagerung und für den Auf- und Abbau.
  • Argumentation: Ein Gerät für Event- und Showtechnik wird ohne das Case am Markt nicht als „mobil einsetzbar“ angesehen. Das Case schützt das Gerät nicht nur beim Transport zum Einsatzort, sondern dient auch als Schutzhülle während der Lagerphasen zwischen den Produktionen.
  • Status: Produktbestandteil. Es besteht eine untrennbare Zweckbindung zwischen dem Gerät und dem spezifischen Schutzbehältnis für die gesamte Nutzungsdauer des Gerätes.

Messgeräte-Koffer (z.b. Kalibrier-Logistik)

  • Kontext: Hochpräzise Messgeräte müssen regelmäßig zur Rekalibrierung an Labore gesendet werden.
  • Argumentation: Der Koffer ist hier kein Versandmittel für den Verkauf, sondern ein Dauerschutz-Behältnis. Da das Gerät über seine gesamte Lebensdauer hinweg mehrfach (oft jährlich) kalibriert werden muss, ist das Case ein integraler Bestandteil des Wartungskonzepts.
  • Status: Gebrauchsgut. Es dient der Werterhaltung eines Investitionsguts während eines wiederkehrenden technischen Prozesses.

Messe- und Präsentationsbehältnisse (Medizintechnik und industielle Güter)

  • Kontext: Hochwertige industrielle oder medizinische Geräte werden für Vorführungen und Messen weltweit transportiert.
  • Argumentation: Hier greift der Charakter des Präsentationskoffers. Das Behältnis ist Teil der Produktpräsentation und dient der dauerhaften, sicheren Mobilität des Vorführgeräts. Es findet kein Übergang in den Abfallstrom statt; das Case bleibt im Eigentum des Herstellers oder des Messedienstleisters.
  • Status: Investitionsgut. Es handelt sich um eine dauerhafte Ausrüstung für das Marketing und den Vertrieb, nicht um eine Umverpackung für den Endverbrauch.

19-Zoll-Racks (Systemintegration / Gehäusefunktion)

  • Kontext: Einbau von 19-Zoll-Komponenten (z. B. Verstärker, Switches, Funkstrecken oder Server) werden in ein speziell dafür vorgesehenes Rack-Gehäuse mit der erforlderlichen Höhe nach Höheneinheiten und der für die Geräte speziefischen Tiefe eingebaut. Die Geräte werden fest mit den Rackschiene verschraubt und intern dauerhaft verkabelt.
  • Argumentation: Das 19-Zoll-Rack fungiert hier nicht als äußere Hülle für den Transport, sondern als funktionales Außengehäuse. Die eingebauten Geräte bilden zusammen mit dem Rack eine neue, betriebsfähige Einheit (System). Die Geräte werden im Racks betrieben. Das Entfernen der Front- und Rückdeckel macht das Rack zum Bediengehäuse. Die Tiefe und die Höhe des Racks, sowei zusätzliche Funktionen wie Belüftungsschlitze und Schockabsorber sind exakt auf die thermischen und mechanischen Anforderungen der verbauten 19-Zoll-Komponenten abgestimmt.
  • Status: Technisches Gehäuse / Systemkomponente.
    Das Rack ist gemäß PPWR-Leitlinien als integraler Bestandteil des Produkts zu betrachten (ähnlich einem Computergehäuse oder einem Schaltschrank). Es besteht keinerlei Eigenschaft als „Verpackung“, da es die primäre Schutz- und Betriebsstruktur des technischen Systems darstellt.

6. Praktischer Vergleich zur Verdeutlichung

MerkmalStandard-Versandverpackung oder Karton (PPWR-pflichtig)ProCase Flightcases und Transportkoffer (PPWR-befreit)
ZweckEinmaliger Transport zum KundenPermanenter Schutz während der Nutzung
Schicksal nach AnkunftEntsorgung / RecyclingDauerhafte Aufbewahrung / Einsatz
IndividualisierungStandardmaßeMaßanfertigung für spezifisches Gerät oder speziefischen Einsatz
AbfallstromVerpackungsmüll (Gelbe Tonne/Papier)Kein Abfall; Verbleib als Investitionsgut im Betrieb
Rechtliche AnalogieVersandkarton, VerkaufsverpackungWerkzeugkoffer / Reisegepäck / Geigenkoffer

7. Abgrenzung zu Mehrwegverpackung (Reusable Packaging) 

Bei der rechtlichen Einordnung ist die Abgrenzung zum Begriff der Mehrwegverpackung gemäß Art. 3 Abs. 4 PPWR zu explizit differenzieren. Obwohl Flightcases faktisch mehrfach verwendet werden, erfüllen sie nicht die Kriterien einer Mehrwegverpackung (Reusable Packaging) im Sinne der Verordnung.

Begründung der Differenzierung:

  • Flightcases sind keine Logistik-Einheit für wechselnde Güter: Eine Mehrwegverpackung (wie eine Europalette oder eine standardisierte Mehrweg-Kunststoffkiste) ist dazu bestimmt, eine Vielzahl von unterschiedlichen Waren nacheinander zu transportieren. Flightcases hingegen sind spezifisch auf ein bestimmtes technisches Gerät oder eine definierte Ausrüstung technisch abgestimmt.
  • Technische Innenraumgestaltung: Der Innenraum (Inlays, Ausfräsungen, Halterungen) ist sind für die Geometrie und die Lastanforderungen eines spezifischen Investitionsguts (z. B. Medizingerät, Messgerät, Scheinwerfer etc.) konstruiert. Das Case wird für eine speziefische Ausrüstung konzipiert und verwendet.
  • Individualisierungsgrad: Während Mehrwegverpackungen als austauschbare Transportmittel im Pool-System fungieren, sind ProCase-Lösungen individualisierte Systemkomponenten. Sie sind darauf ausgelegt, mit dem Gerät eine Einheit zu bilden und nicht, um als generisches Transportbehältnis in einem Kreislaufsystem für wechselnde Warenströme zu rotieren.
  • Kein Inverkehrbringen als Verpackungsleistung: Der Fokus beim Erwerb eines Flightcases liegt nicht auf der Erbringung einer Verpackungsleistung für den Versand, sondern auf dem Erwerb eines dauerhaften Schutzgehäuses

Rechtsfolgen der Abgrenzung:
Da das Flightcase technisch und funktional fest an eine Ausrüstung gebunden ist, ist es rechtlich als permanente Schutzhülle und nicht als Mehrwegverpackung einzustufen. Die für Mehrwegverpackungen geltenden Anforderungen der PPWR (wie z. B. die Verpflichtung zur Teilnahme an Rückführungssystemen oder spezifische Re-use-Quoten) finden daher keine Anwendung.


8. Rechtsfolgen der Nicht-Einstufung

Da ProCase Flightcases und Transportkoffer keine Verpackungen im Sinne der PPWR sind, ergeben sich folgende Konsequenzen:

  1. Keine Registrierungspflicht: Es besteht keine Pflicht zur Registrierung in nationalen Verpackungsregistern (wie der ZSVR in Deutschland) für diese spezifischen Produkte.
  2. Keine Lizenzentgelte: Für die Cases müssen keine Systembeteiligungsentgelte („Lizenzgebühren“) für die Entsorgung gezahlt werden.
  3. Keine Kennzeichnungspflicht nach PPWR: Die spezifischen Symbole für die Abfalltrennung von Verpackungen müssen auf dem Flightcase nicht angebracht werden.
  4. Keine Rezyklat-Quoten: Die strengen Quoten für den Einsatz von Recycling-Kunststoffen in Verpackungen finden auf die robusten Gehäusekomponenten keine Anwendung.

9. Zusammenfassende Begründung und Compliance

Die Einstufung als „Nicht-Verpackung“ ist rechtlich geboten, da:

  1. Keine Abfalleigenschaft: Das Produkt geht nie in den Abfallstrom für Verpackungen ein.
  2. Ressourceneffizienz: Durch Holzverwendung und Reparaturfähigkeit wird Abfall aktiv vermieden.
  3. Funktionalität: Das Case ist für die Nutzung des Inhalts (Schutz, Lagerung, Transportierbakeit) dauerhaft erforderlich.

Rechtsfolge: ProCase Flightcases und Transportkoffer unterliegen nicht den Pflichten der PPWR (wie Registrierung im LUCID-Register, Rezyklatquoten oder spezifische Entsorgungskennzeichnungen). 

Flightcases und Transportkoffer von ProCase sind als Gebrauchsgüter und langlebige Ausrüstungsgegenstände zu deklarieren. Sie dienen dem dauerhaften Schutz und Betrieb von Investitionsgütern und fallen somit unter die explizite Ausnahme für Behältnisse, die während der gesamten Lebensdauer eines Produkts verwendet werden.

Die Anwendung der PPWR-Anforderungen würde dem Gesetzeszweck – der Reduktion von kurzlebigem Verpackungsmüll – widersprechen, da Flightcases per se Abfall vermeiden, indem sie Einwegschutzlösungen überflüssig machen.


10. Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit

Dieses Positionspapier basiert auf der Auslegung der Verordnung (EU) 2025/40 sowie den bisherigen Leitlinien mit Stand Februar 2026. Da die PPWR durch die EU-Kommission noch durch Durchführungsrechtsakte konkretisiert werden kann, wird diese Einordnung von ProCase jährlich überprüft. Ergeben sich Änderungen werden diese veröffentlicht.


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